Das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in ein Deutschland verbindliches Gesetz. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) und regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland.
Ziel des ElektroG ist die Förderung der Wiederverwendung und Verwertung und die Sicherstellung, dass Elektro- und Elektronikgeräte möglichst recycelt oder wiederverwendet werden. Zur Reduktion von Schadstoffen in der Umwelt durch ordnungsgemäße Entsorgung sind die Hersteller verpflichtet, für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte zu sorgen.
Hersteller und Importeure müssen sich bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) registrieren und ihre Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Zudem müssen Hersteller regelmäßig Berichte über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene und verwertete Geräte einreichen.
Doch was gut gemeint ist, wurde seit jeher sehr gründlich und Deutsch umgesetzt.
Wir schlagen uns jetzt genauso wie Sennheiser oder andere Firmen seit über 10 Jahren mit der Stiftung EAR und dem UBA – dem Umweltbundesamt – herum. Zu Beginn musste man zwar sofort angemeldet sein, doch nichts funktionierte. Es hat fast sechs Monate gedauert, bis die Meldungen beim EAR abgegeben werden konnten. Es musste eine Garantiesumme hinterlegt werden, für die ein absurder Aufwand getrieben werden musste und muss. Bei Gericht hinterlegen, beim Notar einzahlen oder mit notarieller Bankgarantie auf einem separaten Bankkonto vorhalten ist angesagt. Und wehe, die Bankgarantie hat ein falsch formuliertes Wort.
Ganz bunt wurde es, als wir umfirmiert hatten und nicht mehr melden konnten. Nach 8 Monaten erfolgloser Versuche, per E-Mail Kontakt mit dem EAR aufzunehmen, schlug ich vor, einfach die Anmeldung zu kündigen und eine neue mit den neuen Daten zu machen. War das erfolgreich? Für den Bund schon, denn kaum eine Woche später kam der gelbe Brief vom UBA mit dem Bußgeldbescheid, dass wir Ware in Umlauf bringen, ohne bei der EAR angemeldet zu sein. Argumentation mit dem UBA ist absolut zwecklos, denn für den Fehler ist das EAR zuständig. Diese wiederum können nicht mit dem UBA Kontakt aufnehmen, um den Bußgeldbescheid zu stoppen. Und jetzt – nach kaum 18 Monaten haben wir den ersten Bescheid bekommen. Auf insgesamt 12 Seiten Papier fordert man weniger als 60 Euro. Unfassbar!
In Österreich gibt es auch so eine Behörde, die ARA. Mit der hatten wir einfach einen Pauschalbetrag ohne Meldung ausgemacht. Mittlerweile ist die Regelung für Unternehmen unserer Größe weggefallen, die Gebühr auf 0,00 Euro gesetzt.
Warum machen wir es uns immer so kompliziert, dass nichts mehr funktioniert? Und wer kontrolliert eigentlich die Daten, die abgegeben werden? Warum können wir nicht einfach das tun, was wir am besten können? Entwickeln, produzieren, verkaufen, und gegebenenfalls reparieren anstatt wie verrückt zu verwalten?
Meine Meinung dazu:
Der Ansatz war gut, die Umsetzung verdient eine glatte Schulnote Sechs. Es wird ein Monster von einer Behörde geschaffen, deren einziger Zweck der zu sein scheint, möglichst viele Menschen zu beschäftigen und möglichst viele Ressourcen zu verschwenden. Wir überlegen schon seit Jahren, wie wir diesem Grauen ein Ende machen. Ein Pfandsystem ist in der Diskussion, aber damit werden wir wohl den Fängen der EAR auch nicht entkommen.
Für kleine Unternehmen verstehe ich das ElektroG mit diesem Aufwand überhaupt nicht. Bei großen Playern mag das Sinn machen, aber für unseren Umfang sicher nicht.
Wann kommt der Freibetrag für Klein- und Mittelständler?